mein Taxi in Ahlen & Umgebung
„Mein Taxi“ ist Ihr zuverlässiger Partner für alle sogenannten Krankenfahrten: Arztfahrten, Bestrahlungsfahrten, Dialysefahrten, Kurortsfahrten, Fahrten zu Ambulanten oder stationären Behandlungen.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Selbstverständlich können wir mit allen Krankassen abrechnen. Sollten sie uns regelmäßig in Anspruch nehmen können wir Ihnen auf Anfrage alle Informationen zur Genehmigungen für Ihre Krankenfahrt, bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Da wir Vertragspartner aller gesetzlichen Kassen sind, rechnen wir mit allen nötigen Unterlagen direkt mit der Krankenkasse ab.
Reglungen und Verordnungen
Im Folgenden haben die wichtigsten Regelungen übersichtlich darzustellen. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Eine ausführliche Beschreibung der Möglichkeiten und Vorschriften finden Sie in der Tabelle unten.
Fahrt | Kostenträger | Genehmigung | Zuzahlung | Bemerkung | |
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1 | Aufnahmefahrt | Krankenkasse | nicht erforderlich | Ja | |
2 | Entlassungsfahrt | Krankenkasse | nicht erforderlich | Ja | |
3 | Verlegung von Krankenhaus zur Reha | Krankenkasse | ab 150km erforderlich | Ja | |
4 | vor- oder nachstationäre Behandlung | Krankenkasse | nicht erforderlich | Ja | vorstationär: bis zu 7 Tage vor Aufnahme
nachstationär: bis zu 10 Tage nach Entlassung Behandlung muß mit stationärer Aufnahme in Zusammenhang stehen |
5 | einmaliger Arztbesuch | Krankenkasse | notwendig | Ja | Nur unter oben genannten Voraussetzungen, oder nach Entscheidung der Krankenkasse! Rufen Sie uns bitte an. |
6 | Häufiger Arztbesuch wegen gleicher Erkrankung | Krankenkasse | notwendig | Ja | z. B. Dialyse / Chemo- / Strahlentherapie |
7 | Ambulante Operation | Krankenkasse | nicht erforderlich | Ja |
Laut Gesetz ist es nur noch Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis und entsprechendem Eintrag (Behinderungsgrad und dem Eintrag aG/Bl /H) oder Patienten mit mindestens Pflegestufe 2 erlaubt ein Taxi oder einen Liegemietwagen zu benutzen. Darüber hinaus kann die Krankenkasse Patienten mit vergleichbarer Mobilitäteinschränkung und längerer Behandlungsdauer die Fahrten genehmigen. Übernommen werden Fahrten zur Dialyse, Chemo-, Strahlentherapie oder bei Krankheiten mit ähnlich Behandlungsfrequenzen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer entsprechenden Verordnung des Arztes und die Genehmigung der Krankenkasse.