Krankenfahrten

mein Taxi in Ahlen & Umgebung

„Mein Taxi“ ist Ihr zuverlässiger Partner für alle sogenannten Krankenfahrten: Arztfahrten, Bestrahlungsfahrten, Dialysefahrten, Kurortsfahrten, Fahrten zu Ambulanten oder stationären Behandlungen.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Selbstverständlich können wir mit allen Krankassen abrechnen. Sollten sie uns regelmäßig in Anspruch nehmen können wir Ihnen auf Anfrage alle Informationen zur Genehmigungen für Ihre Krankenfahrt, bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Da wir Vertragspartner aller gesetzlichen Kassen sind, rechnen wir mit allen nötigen Unterlagen direkt mit der Krankenkasse ab. 

Reglungen und Verordnungen

Im Folgenden haben die wichtigsten Regelungen übersichtlich darzustellen. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Eine ausführliche Beschreibung der Möglichkeiten und Vorschriften finden Sie in der Tabelle unten.

 

  Fahrt Kostenträger Genehmigung Zuzahlung Bemerkung
1 Aufnahmefahrt Krankenkasse nicht erforderlich Ja  
2 Entlassungsfahrt Krankenkasse nicht erforderlich Ja  
3 Verlegung von Krankenhaus zur Reha Krankenkasse ab 150km erforderlich Ja  
4 vor- oder nachstationäre Behandlung Krankenkasse nicht erforderlich Ja vorstationär: bis zu 7 Tage vor Aufnahme

nachstationär: bis zu 10 Tage nach Entlassung

Behandlung muß mit stationärer Aufnahme in Zusammenhang stehen

5 einmaliger Arztbesuch Krankenkasse notwendig Ja Nur unter oben genannten Voraussetzungen, oder nach Entscheidung der Krankenkasse! Rufen Sie uns bitte an.
6 Häufiger Arztbesuch wegen gleicher Erkrankung Krankenkasse notwendig Ja z. B. Dialyse / Chemo- / Strahlentherapie
7 Ambulante Operation Krankenkasse nicht erforderlich Ja  

Laut Gesetz ist es nur noch Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis und entsprechendem Eintrag (Behinderungsgrad und dem Eintrag aG/Bl /H) oder Patienten mit mindestens Pflegestufe 2 erlaubt ein Taxi oder einen Liegemietwagen zu benutzen. Darüber hinaus kann die Krankenkasse Patienten mit vergleichbarer Mobilitäteinschränkung und längerer Behandlungsdauer die Fahrten genehmigen. Übernommen werden Fahrten zur Dialyse, Chemo-, Strahlentherapie oder bei Krankheiten mit ähnlich Behandlungsfrequenzen. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer entsprechenden Verordnung des Arztes und die Genehmigung der Krankenkasse.

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